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Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits-
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung
- BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft. Damit wird europäisches
Recht (EU - Baustellenrichtlinie 92/57/EWG) in nationale Regelungen
umgesetzt.
Zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation
und Planung im Baubereich, stehen auf der Grundlage der BaustellV
Instrumente und Hilfsmittel (z.B. SiGe-Plan) zur Verfügung,
die als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Sigeko)
auf Baustellen, mit Beschäftigten mehrerer Unternehmer,
umzusetzen sind.
Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange
in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen
Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung
von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.
Die Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH bietet Ihnen
diese SiGeKo's an.
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